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Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat Blizzard, Hersteller und Publisher des PC-Titels Diablo 3, wegen mangelhafter Informationen zu den Spielvoraussetzungen auf der Verpackung und häufigen Ausfällen des Serverbetriebs abgemahnt. Demnach hat Blizzard auf der Verpackung von Diablo 3 nicht ausreichend klar gekennzeichnet, dass eine dauerhafte Verbindung zum Spielen von Diablo 3 notwendig ist und eine Registrierung im Battle.Net erfolgen muss. Diese Information sollte aber aufgeführt sein, weil sich die Praxis von der sonst üblichen Eingabe eines Game Keys unterscheidet. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und dafür Sorge zu tragen, das Spieler in Zukunft besser informiert werden.
Der vzbv kritisiert aber auch die oft fehlerhafte Infrastruktur, die der Publisher vorhält. Den Verbraucherzentralen gingen demnach vom Tag der Veröffentlichung bis jetzt zahlreiche Beschwerden über nicht erreichbare Server und Fehler bei der Verbindung zu. Die Verbraucherzentralen stellen klar, dass ein Spielhersteller verpflichtet ist, genügend Serverkapazitäten zur Verfügung zu stellen, wenn er auf entsprechend restriktive Sicherheitsmaßnahmen zurückgreift.
Quelle: Gamezone.de